Unternehmenspolitik

Verhaltenskodex

Die J. D. von Hagen AG ist sich ihrer sozialen und ethischen Verantwortung bewusst. Mit diesem Verhaltenscodex werden grundlegende Werte erklärt, die durchgängig und bei allen Geschäftsprozessen einzuhalten sind.

Wir erwarten von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie diese Werte respektieren und die hier festgelegten Grundsätze in ihrer täglichen Arbeit praktisch umsetzen. Des Weiteren liegt es in der Verantwortung eines jeden Mitarbeitenden sich aktiv und kontinuierlich über bestehende Anforderungen zu informieren.

Ebenso erwarten wir von unseren Kunden, Geschäftspartnern und Lieferanten die Einhaltung und vergleichbare Einführung der genannten Standards in ihrem Unternehmen. Lieferanten sind dazu aufgefordert die folgenden verbindlichen Standards entlang Ihrer Lieferkette weiterzugeben.

 

Datenschutz und Informationssicherheit

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten werden die gültigen Vorgaben und Regelungen des Datenschutzes eingehalten. Außerdem wird sichergestellt, dass die Anforderungen der Informationssicherheit an die Verarbeitung von Informationen von Kunden, Lieferanten, und Mitarbeitenden erfüllt werden.

 

Einhaltung der Arbeitszeiten

Bei der J. D. von Hagen AG werden die nationalen Regelungen und Vereinbarungen zur Arbeitszeit und zu regelmäßigem Erholungsurlaub eingehalten.

 

Einhaltung von gesetzlichen und behördlichen Vorgaben und Menschenrechten

Die J. D. von Hagen AG achtet auf die Einhaltung von Menschenrechten und ethischen Standards entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Gesetze und vorgegebene Richtlinien werden eingehalten.

 

Ethik-Eskalations-Politik

Sollten Mitarbeitende der J. D. von Hagen AG das Gefühl haben, diskriminiert oder benachteiligt zu werden und dieses nicht mit dem direkten Vorgesetzten besprechen zu können, so haben sie die Möglichkeit, eine Führungskraft ihrer Wahl zu informieren. Nachteile bei entsprechender Benachrichtigung sind nicht zu befürchten und werden vertraulich behandelt.

 

Fairer Wettbewerb

Die J. D. von Hagen AG erwartet einen fairen Wettbewerb nach den Prinzipien der Marktwirtschaft. Marktrelevante Absprachen und Verhaltensabstimmungen werden dabei nicht geduldet.

 

Finanzielle Verantwortung und Offenlegung von Informationen

Jede Art der Berichterstattung und Offenlegung in Form von Finanzabschlüssen, Berichten und Aufzeichnungen entspricht der Wahrheit und den allgemeinen anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen. Mitarbeitende der J. D. von Hagen AG, die im Rahmen ihrer Tätigkeiten über finanzielle (wie auch über nicht-finanzielle) Tätigkeiten kommunizieren, sind verpflichtet, offen und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften vorzugehen.

 

Freie Wahl der Beschäftigung,

Die Beschäftigung in der J. D. von Hagen AG ist frei gewählt. Zwangs- und Pflichtarbeit nach Definition der IAO Übereinkommen Nr. 29 und 105 werden abgelehnt. Auch die moderne Sklaverei aufgrund von Zwang, Drohung, Irreführung oder Machtmissbrauch werden strengstens abgelehnt.

 

Geschlechtergleichbehandlung

Frauen und Männer erhalten bei der J. D. von Hagen AG für die gleiche Arbeit und gleiche Entlohnung. Eine Diskriminierung von Frauen in jeglicher Form wird ausgeschlossen.

 

Integrität / Ausfuhrkontrollen und Wirtschaftssanktionen

Sämtliche geltende Gesetze und Regelungen des nationalen und internationalen Rechts zu Ein- und Ausfuhrkontrollen, Sanktionen, Embargos und Beschränkungen für den Import aus bestimmten Ländern und den Export in bestimmte Länder werden eingehalten.

 

Interessenskonflikte

Situationen, in denen private Interessen mit den Interessen der J. D. von Hagen AG in Konflikt stehen oder geraten können, müssen vermieden werden. Beispiel können z.B. finanzielle Beteiligung am Wettbewerb oder Nebenbeschäftigungen sein.

 

Keine Diskriminierung

Chancengleichheit und Gleichbehandlung, ungeachtet von ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Ethik, Religion oder Weltanschauung, Staatsangehörigkeit, sexueller Ausrichtung, sozialer Herkunft oder politischer Einstellung, soweit diese auf demokratischen Prinzipien und Toleranz gegenüber Andersdenkenden beruhen, werden in der J. D. von Hagen AG gewährleistet. Minderheiten und indigene Völker erfahren die Inklusion und gleichen Rechte ohne Einschränkungen.

 

Korruptionsvermeidung

Um Korruption und unrechtmäßige Vorteilsnahmen zu vermeiden, sind Zuwendungen an Geschäftspartner nur in angemessenem Umfang gestattet. Gegenüber Amts- und Mandatsträgern oder weiteren, die ihre Unabhängigkeit in Frage stellen könnten, sind jegliche Zuwendungen in Form von Geld o.ä. untersagt. Das Verbot unrechtmäßiger Vorteilsnahmen gilt ebenfalls für unsere Mitarbeitenden. Die Annahme von Zuwendungen ist auch für unsere Mitarbeitenden nur in angemessener und üblicher Geschäftspraxis zulässig.[1]

 

Prävention von Kinderarbeit

Auf Basis der IAO-Übereinkommen Nr. 138 und 182 dürfen Kinder in ihrer Entwicklung nicht gehemmt werden. Ihre Würde ist zu respektieren und ihre Sicherheit und Gesundheit darf nicht beeinträchtigt werden. Die allgemeinen Vorgaben über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung werden in der J. D. von Hagen AG beachtet.

 

Produktqualität und Kundenorientierung

Bei den Produkten und Produktionsprozessen der J. D. von Hagen AG werden neben gesetzlichen und behördlichen Anforderungen auch kundenspezifische Anforderungen eingehalten. Zur Sicherung der Kundenzufriedenheit werden Risiken minimiert und gleichzeitig Chancen ergriffen. Jeder Mitarbeitende engagiert sich persönlich bei der ständigen Optimierung der Tätigkeiten und Prozesse. Außerdem ist jeder Mitarbeitende dazu verpflichtet qualitative Mängel unverzüglich gemäß seiner Kompetenz zu beheben oder seinem Vorgesetzten zu melden.

 

Qualifizierung

Die Qualifizierung ist Bestandteil der Mitarbeitermotivation der J. D. von Hagen AG. Die Beschäftigten werden grundsätzlich auf der Grundlage ihrer funktionsspezifischen Qualifikation und ihrer Fähigkeiten ausgesucht, eingestellt und gefördert. Die zielgerichtet kontinuierliche Qualifizierung der Beschäftigten wird unterstützt, um so ein hohes Leistungsniveau und qualitativ hochwertige Arbeit zu ermöglichen.

 

Schutz von Vermögenswerten

Die J. D. von Hagen AG schützt alle Werte, von denen das Unternehmen profitiert und die es nutzt, insb. Ausrüstung, Rohstoffe, Produkte und Produktionsanlagen. Weiterhin wird dafür gesorgt, dass keiner dieser Vermögenswerte, einschließlich Schrott, gestohlen, beschädigt, zweckentfremdet oder unsachgemäß verwendet wird.

 

Vereinigungsfreiheit

Die J. D. von Hagen AG akzeptiert das Recht auf Vereinigungsfreiheit ohne Entstehung von Nachteilen für die Mitarbeitenden.

 

Verfügbarkeit von Ressourcen und Einhaltung des Managementsystems

Die J. D. von Hagen AG stellt die benötigten finanziellen, personellen, und strukturellen Ressourcen zur Verfügung, um ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem zu gewährleisten.
Das Einhalten und Aufrechterhalten des Managementsystems sind von hoher Bedeutung.

 

Vergütung

Die Vergütung ist Bestandteil der Mitarbeitermotivation der J. D. von Hagen AG und wird pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt geleistet. Die Vergütung beachtet -ohne Rücksicht auf den Unterschied des Geschlechtes- die gesetzlich garantierten Mindestentgelte, die Mindestnormen der jeweils nationalen Wirtschaftsbereiche und orientiert sich am jeweiligen Arbeitsmarkt.

 

Whistleblower Policy und Schutz vor Vergeltung

Interne und externe Personen, die eine Missachtung oder potenzielles Fehlverhalten in Hinsicht auf den Verhaltenskodex der J. D. von Hagen AG, sowie auf menschenrechts- und umweltbezogenen Standards, erkennen, sind dazu aufgefordert dies zu melden. Eingehende Meldungen werden von der J. D. von Hagen AG gründlich analysiert, sowie fair und vertraulich behandelt. Hinweisgeber werden geschützt, Vergeltungsmaßnahmen gegen meldende Personen werden nicht toleriert.

 

Wissens- und Eigentumserhalt

Um Vorsprung im Wettbewerb zu sichern und unsere Produkte vor Nachahmung zu schützen ist jeder Mitarbeitende verpflichtet Daten und Informationen aus betrieblicher Umgebung ausschließlich im zugelassenen Rahmen zu verwenden. Die Weitergabe innerbetrieblichen Wissens in jeglicher Form ist untersagt. Das Eigentum des Unternehmens darf ebenfalls nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis das Betriebsgelände verlassen.

 

 

Die J.D. von Hagen AG behält sich vor die festgelegten Standards in geeigneter Form zu überprüfen und ggf. anzupassen.

Bei Rückfragen zum Thema Verhaltenskodex und Nachhaltigkeit wenden Sie sich gerne an Ihren Vorgesetzen.

 

Stand der Unternehmenspolitik - Verhaltenskodex: 06.05.2023